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unbewegliche Güter

См. также в других словарях:

  • Unbewegliche Güter — (Immobilien), alle Arten Grundstücken u. Gebäude nebst ihren Pertinenzen, daher allem dem, was darin erd , wand , band , klammer , niet u. nagelfest ist, auch den dazu gehörigen Prädialservituten u. sonstigen Gerechtsamen, als Bannrechten etc.,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Unbewegliche Sache — Eine Immobilie, auch Liegenschaft oder Anwesen ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Grundstück inklusive darauf befindlicher Gebäude und deren Zubehör. Juristisch und ökonomisch gesehen ist es „unbewegliches Sachgut“, woher sich auch das Wort… …   Deutsch Wikipedia

  • Kummer (2), der — 2. * Der Kummer, des s, plur. inus. ein in dem gemeinen Hochdeutschen Sprachgebrauche gleichfalls veraltetes Wort. Es bedeutete: 1) Ergreifung, Bemächtigung, Einnahme. Eine Stadt bekümmern, einnehmen, in einer alten Bibel Übersetzung von 1483 bey …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • gut — alles klar! (umgangssprachlich); in Ordnung; d accord (umgangssprachlich); O. K. (umgangssprachlich); einverstanden; okay (umgangssprachlich); mehr als; reichlich; …   Universal-Lexikon

  • Gut — Gutshof; Domäne * * * gut [gu:t], besser, beste <Adj.>: 1. bestimmten Erwartungen, einer bestimmten Norm, bestimmten Zwecken in hohem Maß entsprechend; so, dass man damit einverstanden ist /Ggs. schlecht/: ein guter Schüler, Arzt, Redner;… …   Universal-Lexikon

  • Russisches Reich [2] — Russisches Reich (Gesch.). Die Ländermassen, welche jetzt Rußland heißen, waren den Griechen, welchen man die ersten geographischen u. ethnographischen Kenntnisse derselben verdankt, lange ganz unbekannt. Die Homerische Weltkarte kennt… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Humanitäres Völkerrecht — ist im modernen Sprachgebrauch, der die Bezeichnung Kriegsvölkerrecht verdrängt hat, die zusammenfassende Bezeichnung für das Kriegsführungsrecht. Es umfasst damit alle Bestimmungen des Völkerrechts, die im Fall eines Krieges oder eines anderen… …   Deutsch Wikipedia

  • unbeweglich — unbiegsam; unflexibel; inflexibel; starr; immobil; unveränderlich; steif; statisch; feststehend; rigide; bewegungslos * * * un|be|weg|lich [ ʊnbəve:klɪç] <Adj.> …   Universal-Lexikon

  • Tote Hand (Recht) — Tote Hand (lateinisch Manus mortua) ist die rechtliche Bezeichnung für das Eigentum meist unbeweglicher Wirtschaftsgüter durch Korporationen, wie die Kirche, oder Stiftungen, die aufgrund des ursprünglichen Stifterwillens nicht wieder… …   Deutsch Wikipedia

  • Vermögen — Vermögen, 1) im Allgemeinen die Ursache eines möglichen Geschehens, insofern sie auch unabhängig von dem wirklichen Geschehen u. Wirken als den Dingen inwohnend gedacht wird. Der Begriff des V s unterscheidet sich daher von dem der Kraft dadurch …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Allmenden — (Allmendengüter), unbewegliche Güter (meist Wald u. Wiese), welche der Gemeinde gehören, an denen aber zugleich entweder alle od. auch nur einzelne bevorzugte Gemeindeglieder den Genuß haben. Die A. unterscheiden sich daher von dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

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